März 2021 |
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Nutzungsbedingungen während Corona Zeit wurden im Rundbrief vom 14. Juli 2020 festgelegt und gelten bis auf weiteres.
Allgemeine Nutzungsbedingungen:
- Buchbar nur für Mitglieder des WSCL Laupheim
Für Mitglieder WSCL steht die Hütte für private Feiern/Feste (ca. 40 Personen) zur Verfügung. Die Hütte ist ausgestattet mit einer Küchenzeile einschl. Geschirrspülmaschine. Teller und Besteck sind ebenfalls vorhanden.
Nutzungspauschale: 100€, zahlbar in bar bei Schlüsselübergabe.
Freie Termine sind im Kalender ersichtlich. Bei Interesse füllen Sie bitte die unten stehenden Felder aus und senden uns Ihre Anfrage. Sie erhalten dann innerhalb ein paar Tagen vom Club eine Bestätigung.
Von unserem Obmann Clubgelände erhalten Sie bei Schlüsselübergabe eine Einweisung. Bitte vereinbaren Sie mit ihm telefonisch einen Übergabetermin.
Verantwortlich: Amt Obmann Clubgelände ist zu vergeben.
Stellvertretend: Martin Manz, Tel. 07392-10534
Deko bzw. alles was mitgebracht wird muß wieder mit nach Hause genommen werden.
Parkplatz:
Bei Festen, die tagsüber während Badebetrieb stattfinden, dürfen Gäste nicht auf dem Gelände parken. Parkplätze stehen im öffentlichen Bereich gegen Gebühr zur Verfügung.